BImSchV Stufe 2: Was für Kaminöfen gilt
Ein Kaminofen, der nach dem 31. Dezember 2014 aufgestellt wird, muss Stufe 2 der 1. BImSchV einhalten: höchstens 0,04 Gramm Staub und 1,25 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas, bei Zeitbrand mindestens 73 Prozent Wirkungsgrad. Belegen muss das der Hersteller durch eine Typprüfung, sonst darf der Ofen nicht betrieben werden. Für ältere Öfen sind seit dem 1. Januar 2025 alle Übergangsfristen abgelaufen.

