Kaminofen gebraucht kaufen

Ein gebrauchter Kaminofen, den du an einem neuen Ort aufstellst, gilt nach Auskunft des Schornsteinfegerverbands als Neuerrichtung und muss deshalb Stufe 2 der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung erfüllen: höchstens 0,04 Gramm Staub und 1,25 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas. Das gilt auch, wenn er beim Verkäufer noch laufen dürfte. Vor dem ersten Feuer nimmt ihn der Bezirksschornsteinfeger ab.

Verrosteter, verzierter Gusseisenofen in Nahaufnahme
Foto: Naturpuur / Wikimedia Commons, CC BY 4.0

Warum der Umzug den Ofen zum Neugerät macht

Markus Schlichter vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks sagte der Stiftung Warentest im August 2024: „Wenn eine gebrauchte Feuerstätte an einem anderen Ort errichtet wird, gilt dies als Neuerrichtung.“ Der Ofen muss dann Stufe 2 erfüllen, auch wenn er am alten Standort weiterbetrieben werden dürfte. In dieselbe Richtung geht eine Pressemeldung des Verbands von 2022: Stillgelegte oder ausrangierte Öfen gelten beim Wiederanschluss als Neuinstallation und müssen strenge Anforderungen im Immissionsschutz einhalten.

Rechtlich knüpft die Verordnung an die Errichtung an: Stufe 2 gilt nach Anlage 4 für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2014 errichtet werden. Dass ein Umzug als Errichtung zählt, steht so nicht im Verordnungstext; belegt ist es über die Auskunft des Verbands. Am alten Standort gelten andere Regeln: Für Öfen von vor dem 22. März 2010 sind seit dem 1. Januar 2025 alle Übergangsfristen abgelaufen, sie laufen nur mit nachgewiesenen Altwerten oder einer Nachrüstung, Einzelheiten unter Austauschpflicht für Kaminöfen. Beim Kauf zum Mitnehmen zählt dagegen allein die Stufe 2; ein Ofen, der nur Stufe 1 erfüllt, reicht nach der Verbandsauskunft dann nicht.

Den Nachweis liefert der Hersteller mit der Typprüfung. Lass dir vor dem Kauf ein Foto des Typschilds oder das Datenblatt schicken und schlag die Typbezeichnung in der Feuerstättendatenbank des Industrieverbands HKI nach, so rät es Stiftung Warentest. Die Abnahme scheitert laut Schornsteinfegerverband oft an fehlenden Herstellernachweisen für Wirkungsgrad, Staub oder Kohlenmonoxid. Wie die Datenbank funktioniert, steht unter BImSchV Stufe 2.

Was du am Ofen selbst prüfst

Einige Mängel erkennst du ohne Fachwissen. Die Tabelle fasst zusammen, was der Schornsteinfegerverband laut Stiftung Warentest nennt und was Hersteller in ihren Anleitungen dazu schreiben.

PrüfpunktWorauf du achtestQuelle
TypschildTypbezeichnung lesbar, Eintrag in der HKI-Datenbank mit Stufe 2Stiftung Warentest
TürdichtungenFehlen, Verschleiß, Beschädigung; mit defekten Türdichtungen nie heizenSchornsteinfegerverband, HASE
Auskleidunggebrochene oder gerissene Schamottesteine, Risse in der Vermiculite-AuskleidungSchornsteinfegerverband; HASE sieht Risse anders
SichtscheibeSprünge oder Bruch; bei Bruch nicht weiterheizenSchornsteinfegerverband, La Nordica
Korpus und TürVerformungen, Rost, defekte Griffe oder Scharniere, verzogene FeuerraumtürSchornsteinfegerverband
HerstellernachweisBescheinigung über Wirkungsgrad, Staub und KohlenmonoxidSchornsteinfegerverband

Bei der Auskleidung widersprechen sich die Quellen. Der Schornsteinfegerverband zählt Risse in der Vermiculite-Auskleidung zu den Mängeln. HASE schreibt in seiner allgemeinen Bedienungsanleitung: „Risse in den Thermosteinen beeinträchtigen die Brauchbarkeit Ihres Kaminofens nicht“; erneuert werden müssen sie erst, wenn Stücke herausbrechen und die Rückwand des Feuerraums sichtbar wird. Ein Riss ist also nicht zwingend das Ende, aber ein Punkt für die Preisverhandlung und für die Frage an den Schornsteinfeger.

Zu den Türdichtungen ist HASE deutlich: „Verwenden Sie Ihren Kaminofen niemals, wenn die Dichtungen der Feuerraumtür verschlissen oder beschädigt sind“, sonst können giftige Rauchgase austreten. Ersatzteile sollen nur vom Hersteller stammen, verändert werden darf am Ofen nichts. Eine gebrochene Glasscheibe ist nach La Nordica ein Grund, den Betrieb zu unterbrechen und den Kundendienst zu rufen; wie du eine intakte Scheibe pflegst, steht unter Kaminglas reinigen. Zum Hersteller selbst gibt es eine eigene Seite: HASE Kaminofen.

Abnahme vor dem ersten Feuer

„Bevor ein Ofen befeuert werden darf, muss er vom Schornsteinfeger abgenommen werden“, sagt der Schornsteinfegerverband auch zum Gebrauchtofen, und ihn „unter keinen Umständen“ ohne diese Prüfung anschließen, wegen Brand- und Kohlenmonoxidgefahr. Den Einbau meldet der Eigentümer dem Bezirksschornsteinfeger nach § 1 Abs. 2 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes unverzüglich. In Bayern darf der Ofen erst laufen, wenn der Bezirksschornsteinfeger die Abgasanlage bescheinigt hat (Art. 78 Abs. 3 BayBO); andere Länder haben vergleichbare Regeln, deren Wortlaut wir nicht gelesen haben. Innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme stellt er fest, ob der Ofen die Anforderungen der Verordnung erfüllt (§ 14 Abs. 2 1. BImSchV). Nach einem Betreiberwechsel lässt du dich innerhalb eines Jahres von ihm beraten (§ 4 Abs. 8). Den Ablauf beschreibt Schornsteinfeger-Abnahme, die Anschlussteile Ofenrohr.

Hat der Ofen lange gestanden, rät HASE, den Schornstein vor dem ersten Anzünden vom Fachmann prüfen zu lassen. Wie du danach richtig anheizt, steht unter Kaminofen anzünden.

Wer beim Privatkauf haftet

Kaufst du bei einem Händler, darf er dir als Verbraucher die Verjährung der Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen nicht unter ein Jahr verkürzen, und auch das nur nach gesonderter Information und ausdrücklicher Vereinbarung (§ 476 BGB). Zwischen zwei Privatleuten gilt diese Regel nicht; der Verkäufer kann die Gewährleistung ausschließen. Der Ausschluss gilt aber nicht, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat (§ 444 BGB). Ob und wie der Verkäufer haftet, wenn der Ofen die Abnahme nicht besteht, haben wir in keiner Quelle gefunden. Lass dir deshalb die Typbezeichnung und den Herstellernachweis vor der Zahlung zeigen. Was bei einem neuen Ofen dazugehört, steht in der Checkliste Kaminofen kaufen; ob ein Ofen mit Backfach als Herd gilt, unter Kaminofen mit Backfach.

Quellen: Stiftung Warentest, „Gebrauchte Kaminöfen: Problem Öfen aus zweiter Hand“ (12. August 2024); Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, Pressemeldung „Ein Ofen für den Notfall“ (17. November 2022); 1. BImSchV § 4 Abs. 8, § 14, § 26 und Anlage 4; SchfHwG § 1 Abs. 2; BayBO Art. 78 Abs. 3; HASE, Allgemeine Bedienungsanleitung nach EN 16510; La Nordica, Bedienungsanleitung Rossella Plus Forno.165; BGB §§ 444 und 476. Stand: 9. Oktober 2026.